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Sanierung Altstadt

Vorbereitende Untersuchungen zur Sanierungsbedürftigkeit der Altstadt

Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 16.12.2010 wurden für den Bereich der Altstadt vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Im Ergebnis wird festgestellt: Das Untersuchungsgebiet weist erhebliche städtebauliche Missstände im Sinne des § 136 BauGB auf.

Zur Behebung dieser Missstände sollen städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Stadtvertretung der Stadt Mölln hat am 26.02.2014 gemäß § 142 BauGB beschlossen, das Gebiet „Hauptstraße” förmlich als Sanierungsgebiet festzulegen (Abgrenzung: siehe untenstehenden Plan 18).

Die aktuellen Planunterlagen (Text und Pläne) der vorbereitenden Untersuchungen finden Sie hier:

Nähere Information

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