Sprungziele

Integriertes Stadtentwicklungskonzept „Hafen-/Bahnflächen”

Die Hafen-/Bahnflächen (siehe Abbildung unten) wurden bereits 2010 im Gesamtstädtischen Integrierten Stadtentwicklungskonzept Mölln als räumliches Schwerpunktgebiet mit erkennbarem besonderem Handlungsbedarf herausgearbeitet, für das die Durchführung einer vorbereitenden Untersuchung empfohlen wurde.

Im Ergebnis dieser Untersuchung wurde festgestellt, dass im Untersuchungsgebiet erhebliche städtebauliche Missstände im Sinne des § 136 Baugesetzbuch (BauGB) bestehen. Die damit verbundene Notwendigkeit des Einsatzes von Städtebauförderungsmitteln ist jedoch an die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes gebunden. Die Stadt Mölln hat vor der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept zu erstellen, um eine Handlungsgrundlage zu gewinnen, welche die anzustrebenden Ziele und die Durchführbarkeit verschiedener Maßnahmen innerhalb von Handlungsschwerpunkten aufzeigt. Auf Grundlage der auf der Bauausschusssitzung Ende 2016 beschlossenen Voruntersuchungen sowie der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ 2012 wurde von dem beauftragten Planungsbüro Elbberg Stadtplanung daher ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet.

Zeitliche Einordnung

2010

Die Hafen-/Bahnflächen werden bereits im ISEK Altstadt als räumliches Schwerpunktgebiet mit erkennbarem, besonderem Handlungsbedarf identifiziert.

2011 – 2016

Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) werden durchgeführt.

2012

Die „Hafen-/Bahnflächen“ werden in das Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ aufgenommen.

2014

Das Untersuchungsgebietes der VU wird um 1,9 ha nach Süden erweitert, um die Möglichkeit einer sogenannten Mobilitätsdrehscheibe zu schaffen. Die Öffentlichen Nah- und Fernverkehrsmittel sollen an einem zentralen Punkt am Bahnhof zusammengefasst werden.

2015

Die anstehende und erfolgte Verlagerung des städtischen Baubetriebshofes von der Landzunge ist der Anlass zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“.

Durch die Verlagerung bietet die Fläche ein großes Entwicklungspotential, auch aufgrund ihrer Lagegunst (Wasser- und Altstadtnähe).

2016

Die Vorbereitenden Untersuchungen werden fertiggestellt. Sie beinhalten eine umfassende Analyse der städtebaulichen, freiraumbezogenen, verkehrlichen, ökonomischen und soziodemografischen Situation des Gebietes. Zudem werden auf Grundlage der ermittelten Potentiale ein allgemeines Zielkonzept erstellt sowie eine Projektierung von Maßnahmen erarbeitet.

Ergebnis der VU: Es besteht eine Notwendigkeit zum Einsatz von Städtebauförderungsmitteln. Hierzu ist jedoch ein Sanierungsgebiet festzulegen, für das zunächst ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept erstellt werden muss.

2017

Durchführung eines Gebietsspazierganges mit interessierten Bürgern und Anwohnern. Dieser wurde in einer Broschüre dokumentiert und kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:

Dokumentation Gebietsspaziergang

2018

Um die Umsetzbarkeit der Mobilitätsdrehscheibe festzustellen, wird ein Gutachten beauftragt. Laut des Gutachtens ist eine vollumfängliche Verlagerung des Öffentlichen Personennahverkehrs in die Nähe des Bahnhofes nicht umsetzbar.

Die Idee zur Entwicklung einer Mobilitätsdrehscheibe wird daher verworfen.

2020

Im Januar und März finden Expertengespräche mit örtlichen Akteuren (Eigentümer, Mieter, Vertreter der ortsansässigen Vereine usw.) zur Ermittlung möglicher Handlungsschwerpunkte statt.

Im Juli wird das Wohnungsmarktkonzept für die Gesamtstadt sowie dem Schwerpunktgebiet „Hafen-/Bahnflächen“ mithilfe der Städtebauförderung beauftragt.

Am 19.11.2020 wird der fertige Entwurf des ISEKs in der Bauausschusssitzung durch das Planungsbüro vorgestellt. Die Präsentation kann unter folgendem Link heruntergeladen werden.

Präsentation ISEK Mölln_Bauausschuss_201119

Vom 01.12.2020 – 08.01.2021 findet die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange statt.

2021

Am 23.02.2021 findet eine Online-Veranstaltung für interessierte Bürgerinnen und Bürger statt. Das ISEK wird erneut vom Planungsbüro vorgestellt. Außerdem wurden kleinere Umfragen bezüglich der geplanten Maßnahmen durchgeführt. Die Präsentation kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:

Präsentation ISEK Mölln_Öffentliche Beteiligung_210223

Weiteres Vorgehen

Wie bereits erwähnt, liegt mit dem vorliegenden Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept gemäß der Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig‐Holstein in der Fassung vom 01.01.2015 (StBauFR SH 2015) ein planerisches Steuerungsinstrument als wesentliche Grundlage für die Entscheidung über den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln sowie für die weitere Gebietsentwicklung im Fördergebiet „Hafen‐/ Bahnflächen“ vor. Das ISEK definiert grundsätzliche Ziele als Maßgaben für die weitere Entwicklung des Gebietes, zeigt eine zielgerichtete und nachhaltige Neuordnungsstrategie für das Gebiet auf, benennt die relevanten Handlungsfelder und stellt die umzusetzenden Einzelmaßnahmen dar. Folgende allgemeine Handlungsziele werden im ISEK aufgezeigt:

  1. Funktionale Aufwertung, städtebauliche Neuordnung und Attraktivitätssteigerung.
  2. Schaffung eines altstadtorientierten Zugangs zu Uferbereichen und Wasserflächen v. a. des Ziegelsees sowie eines attraktiven Wasser‐ und Freiraumbezuges.
  3. Schaffung öffentlich zugänglicher und qualitativ hochwertiger innenstadtnaher Frei‐ und Grünräume im Gebiet.
  4. Entwicklung einer qualitativen und marktfähigen Nutzungsmischung auf der Landzunge mit den Schwerpunkten Büronutzung, Dienstleistungen, Gewerbe, ausnahmsweise nicht zentrenrelevanter Einzelhandel, Hotel, Wellness sowie (anteilig) Wohnen und Ferienwohnen. Dabei sind die ‐ sich entlastend verändernden immissionsschutzrechtlichen ‐ Anforderungen der geplanten wohnorientierten Umstrukturierung im benachbarten Hafengebiet zu berücksichtigen. Die Ergebnisse des  Wohnungsmarktkonzeptes, welches 2021 fertiggestellt wurde, sind für die nähere wohnungstypologische und nachfragegerechte Ausgestaltung des künftigen Wohnens auf der Landzunge auszuwerten.
  5. Verbesserung der Anbindung und Erreichbarkeit des Gebietes durch die Schaffung einer fußgänger‐ und radfahrerfreundlichen Verknüpfung mit der historischen Altstadt und dem ZOB.
  6. Aufwertung des Bahnhofsbereichs, seines Umfeldes und Erhöhung der dortigen Mobilitätsangebote.
  7. Anpassung und Neugestaltung der ZOB‐Flächen einschließlich seines städtebaulichen und freiräumlichen Umfelds.
  8. Aufwertung der Verbindung zwischen den beiden Mobilitätsstandorten Bahnhof und ZOB.
  9. Sicherung und Stärkung der bestehenden Vereinsnutzungen.
  10. Schaffung von attraktiven (Stadt‐)Eingangssituationen.
  11. Umbau, Erneuerung und Herstellung von Verkehrsflächen zur funktionalen und städtebaulichen Aufwertung des Gebietes und zur Optimierung seiner Erreichbarkeit sowie Modernisierung wichtiger Infrastrukturen.
  12.  Aufwertung von Gebäudesubstanz, Stabilisierung der vorhandenen Wohn‐ und Gewerbenutzung, Erhalt und Sicherung der gewachsenen historischen Baustruktur.
  13. Verbesserung von Image und Identität des Gebietes mit Wirkung nach Innen und Außen, Stärkung als touristische Zieladresse.
  14. Die vollständigen Unterlagen zum ISEK können unter folgenden Links heruntergeladen werden:

Nähere Information

Ansprechpartner:

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.