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Auftragsvergaben

Information über Vergaben und Förderzusagen

In diesem Zusammenhang wurde festgelegt, dass nach Zuschlagserteilung eine Information

  • über Vergaben nach VOL/A ab einem Auftragswert von 25.000 EUR
  • über Vergaben nach der VOB/A bei Beschränkten Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 150.000 EUR
  • bei Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 50.000 EUR

z.B. auf der offiziellen Internetseite der Stadt zu erfolgen hat. Diese Informationen werden mindestens 6 Monate vorgehalten.

Auftraggeber der hier aufgeführten Aufträge ist die Stadt Mölln, - Der Bürgermeister -, Wasserkrüger Weg 16, 23879 Mölln, Tel. 04542 / 803-0, Fax: 04542 / 59 86, E-Mail: stadt@moelln.de

Veröffentlichung (UVgO) - Auftrag TV-Untersuchung 2024 Gebiet 8

  • Auftragsvergaben

Diese Informationen müssen bei Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb und Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € netto nach Auftragserteilung auf der Internetseite des Auftraggebers veröffentlicht werden (§ 30 UVgO).

Veröffentlichung (VOB) - nach Auftragsvergabe FFW Brandwarnanlage

  • Auftragsvergaben

Diese Informationen müssen bei Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 € netto und bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € netto nach Auftragserteilung auf der Internetseite des Auftraggebers veröffentlicht werden (§ 20 (3) VOB/A).

Veröffentlichung (VOB) - nach Auftragsvergabe Plattformlift

  • Auftragsvergaben

Diese Informationen müssen bei Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 € netto und bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € netto nach Auftragserteilung auf der Internetseite des Auftraggebers veröffentlicht werden (§ 20 (3) VOB/A).

Veröffentlichung (UVgO) - nach Auftragsvergabe IT Firewall

  • Auftragsvergaben

Diese Informationen müssen bei Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb und Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € netto nach Auftragserteilung auf der Internetseite des Auftraggebers veröffentlicht werden (§ 30 UVgO).

Veröffentlichung (VOB) - nach Auftragsvergabe Sanierung Schachtabdeckungen 2023

  • Auftragsvergaben

Diese Informationen müssen bei Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 € netto und bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € netto nach Auftragserteilung auf der Internetseite des Auftraggebers veröffentlicht werden (§ 20 (3) VOB/A).

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Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.