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Entwicklung Hafen

Städtebaulicher Entwurf

Der am 25.04.2024 in der Sitzung des Bauausschusses als Grundlage für die weitere Planung beschlossene Siegerentwurf des durchgeführten Wettbewerbes wurde im Hinblick auf seine Umsetzbarkeit überarbeitet.

Es haben sich folgende wesentliche Änderungen ergeben:

  • Verschiebung der gesamten Bebauung nach Westen zur Schaffung einer großzügigeren Eingangssituation
  • Erhöhung der Wohnqualität durch Vergrößerung von Gebäudeabständen

dadurch

  • Schaffung einer günstigeren verkehrlichen Erschließung für das Gelände der Marinanutzung sowie die Eckbebauung Hafenstraße/Alt-Möllner Straße
  • Vergrößerung des Gebäudes für die Marinanutzung und die Freifläche für die Bootslagerung
  • Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Bereich des begrünten Platzes durch den Ausschluss einer verkehrlichen Nutzung aufgrund der Schaffung der o. g. separaten Erschließung und eine Verbreiterung  des Platzes von ca. 15 m auf 23 m
  • Entfall des sich im Westen befindlichen 13-geschossigen Gebäudes; ein angepasster Hochpunkt kann südlich der Hafenstraße anstelle der Quartiersgarage gesetzt werden

Der Städtebauliche Entwurf wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 27.06.2024 als Grundlage für den Bebauungsplan beschlossen.

Bebauungsplan

Der städtebauliche Entwurf stellt die Grundlage für die B-Planänderung dar. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 108 wurde mit Beschluss der Stadtvertretung vom 12.12.2024 als Satzung beschlossen.

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