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Kinder- und Jugendbeirat

Herzlich Willkommen beim Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Mölln!

Was ist der Kinder- und Jugendbeirat? Warum gibt es ihn?

Die politische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist in Schleswig-Holstein in der Gemeindeordnung verankert.

Dort heißt es:

§ 47 f Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
(1) Die Gemeinde muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu muss die Gemeinde über die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner nach den §§ 16 a bis 16 f hinaus geeignete Verfahren entwickeln. (2) Bei der Durchführung von Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, muss die Gemeinde in geeigneter Weise darlegen, wie sie diese Interessen berücksichtigt und die Beteiligung nach Absatz 1 durchgeführt hat.
Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO -) in der Fassung vom 28. Februar 2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2016

Der Kinder- und Jugendbeirat (KJB) ist also (ein geeignetes Verfahren) ein Gremium aus Kindern und Jugendlichen, welche demokratisch gewählt worden sind, um Interessen und Bedürfnisse ihrer Alters-und Gesellschaftsgruppe gegenüber der Politik, Verwaltung und Bürgerschaft zu vertreten und politische Entscheidungsträger zu beraten.

Wo wird der KJB aktiv?

  • Aufgaben

Aktuell ist der KJB besonders in folgenden Bereichen tätig:

  • Neugestaltung/Überplanung von Spiel-und Freizeitanlagen für Kinder und Jugendliche in Mölln
  • politische Jugendbildungsarbeit (Veranstaltungsorganisation für Kinder und Jugendliche)
  • Vernetzung von Kinder-und Jugendvertretungen (Kreis- und Landesweit)
  • Förderung von Begegnung und Austausch verschiedener Kulturen (gemeinsam mit dem Jugendzentrum)

Für aktuelle Informationen besuchen sie gerne unseren Auftritt bei Facebook: www.facebook.com/kjbmoelln

Wir freuen uns immer über Anfragen, hierfür wenden sie sich bitte an den für den Kinder- und Jugendbeirat zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung – oder direkt im Jugendzentrum:

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