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Kanalisation

Die Selbstüberwachungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein (SüVO) gilt für:

Öffentliche Abwasserkanäle einschließlich der Schächte, Grundstücksanschlusskanäle und der Anschlussleitungen der Straßenentwässerung sowie andere technische Bauwerke (wie z.B. Pumpwerke, Abschlagsbauwerke/Überläufe, Düker, Stauraumkanäle, Mischwasserentlastungsbauwerke, Einleitungsbauwerke in die Gewässer).

Im Möllner Entsorgungsgebiet besteht eine sogenannte Trennkanalisation, d.h. für Schmutz- und für Regenwasser sind jeweils eigene Rohrsysteme vorhanden. Das Schmutzwasser von den privaten Grundstücken wird über die Grundstücksanschlüsse in die öffentlichen Kanalsysteme eingeleitet. Es gelangt über Freigefällekanäle, Abwasserpumpwerke und Druckleitungen zur Kläranlage. Das Regenwasser kann dagegen auf vielen Grundstücken versickern und wird daher nur in einzelnen Gebieten über die öffentliche Regenkanalisation abgeleitet. In Abhängigkeit von Größe und Nutzung des Einzugsgebietes wird das Regenwasser vor der Einleitung in ein Gewässer in einem Regenklärbecken gereinigt.

Zum ordnungsgemäßen Betrieb der Kanalisation gehört gem. SüVO die regelmäßige Überprüfung des Zustands dieser Anlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und deren Dokumentation.

Die Überprüfung von technischen Bauwerken der Kanalisation (wie z.B. Pumpwerke, Abschlagsbauwerke/Überläufe, Düker, Stauraumkanäle, Einleitungsbauwerke, Mischwasserentlastungsbauwerke in die Gewässer) ist wie folgt vorzunehmen:

  • Sichtkontrolle des Einlaufes, der Überläufe und des Ablaufes/des Einleitungsbauwerkes, sofern zugänglich, auf Ablagerungen, Verstopfungen und Hinweise auf Fehlanschlüsse, grundsätzlich nach Starkregenereignissen bzw. regelmäßig halbjährlich
  • Sicht- und Funktionskontrolle von Pumpwerken monatlich, bei Vorhandensein von Datenfernübertragungssystemen halbjährlich
  • Funktionskontrolle von Messgeräten und Drosseleinrichtungen vierteljährlich.

Tatsächlich verfügt die Möllner Kanalisation auf Grund der Topographie über außergewöhnlich viele Abwasserpumpwerke (156 Stck.) und außergewöhnlich viele Regenwasserbauwerke (46 Stck.). Um den sichern Betrieb dieser Anlagen zu gewährleisten, wird ein eigenes Spülfahrzeug und ein Pumpenservicewagen mit entsprechend qualifiziertem Personal vorgehalten.

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