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Parken auf dem neuen Stadtseeanleger in Mölln

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Der Stadtseeanleger ist kein öffentlicher Parkplatz. Foto Katrin Jester, Stadt Mölln

Auf dem neu gestalteten Stadtseeanleger in der Seestraße sind Parkflächen gekennzeichnet. Diese sind alle vermietet oder den Besuchern des Bootshauses und des Gemeinschaftshauses vorbehalten. Eine entsprechende Beschilderung besteht.

Seit Eröffnung wird der gesamte Stadtseeanleger jedoch als öffentlicher Parkplatz missbraucht und zahlreiche unberechtigte Fahrzeuge stehen sogar außerhalb der gekennzeichneten Flächen. Auch die beiden Stellplätze für Behinderte werden regelmäßig durch Unberechtigte zum Dauerparken genutzt. Die Folge ist, dass Besucher des Bootshauses und des Gemeinschaftshauses keinen Stellplatz finden, die Zufahrt für den Lieferverkehr zum Bootshaus behindert ist und notwendige Rettungswege nicht frei sind.

Durch die Stadtverwaltung wurden mehrere Wochen lang Flyer an den falschparkenden Fahrzeugen verteilt um die Autofahrer über ihr Fehlverhalten zu informieren. Dennoch konnte ermittelt werden, dass zahlreiche Falschparker die Hinweise ignorieren und weiterhin regelmäßig dort parken.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Parkverbot in Zukunft durchgesetzt wird und unberechtigt parkende Fahrzeuge abgeschleppt werden.

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