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Veröffentlichung (VOB) - nach Auftragsvergabe "Bau einer Skateranlage"

  • Auftragsvergaben

Diese Informationen müssen bei Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 € netto und bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € netto nach Auftragserteilung auf der Internetseite des Auftraggebers veröffentlicht werden (§ 20 (3) VOB/A).

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