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Nachrücken eines Stadtvertreters in der Stadt Mölln

  • Amtliche Bekanntmachungen

Bereitstellungsdatum: 03.02.2022

Herr Jörg Steffen, Harbeckweg 35, 23879 Mölln hat mit Schreiben vom 31.1.2022, eingegangen am 31.1.2022, mit sofortiger Wirkung auf seinen Sitz in der Stadtvertretung der Stadt Mölln verzichtet.

Ich stelle fest, dass als nächster Bewerber auf der Liste der Christlich Demokratischen Union (CDU)

Herr Tjerk Schaumann, wohnhaft 23879 Mölln, Breslauer Straße 11

zu berücksichtigen ist und damit als Stadtvertreter in der Stadtvertretung der Stadt Mölln gem. § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.3.1997, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.2021, nachrückt.

Jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes der Stadt Mölln kann nach § 44 Abs.3 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz -GKWG- gegen diese Feststellung binnen eines Monats Einspruch einlegen. Die Einspruchsfrist beginnt mit dem Tage nach Erscheinen dieser Bekanntmachung. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister der Stadt Mölln als Gemeindewahlleiter, Wasserkrüger Weg 16, 23879 Mölln, zu erheben.

Mölln, den 2.2.2022

Stadt Mölln

Der Bürgermeister

als Gemeindewahlleiter

In Vertretung

 

gez. Wendland

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