Lärmaktionsplan Schlussfassung

Der Lärmaktionsplan der Stadt Mölln vom 11.09.2013 wurde gem. § 47, Abs. 5 Bundesimissionsschutzgesetz überprüft und von der Stadtvertretung beschlossen. Die Verwaltung wurde um fortlaufende Überprüfung und erforderlichenfalls um die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen gebeten.
Für die Umsetzung der Runde 4 der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist erstmals die Verwendung eines europaweit einheitlichen Berechnungsverfahrens vorgeschrieben (CNOSSOS-EU). Da sich die neuen Berechnungsverfahren methodisch zum Teil erheblich von den bisher eingesetzten Rechenverfahren unterscheiden, ist eine unmittelbare Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen vorangegangener Karten und Zahlen nicht gegeben.