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​​​​​​​Nachrücken eines Stadtvertreters in der Stadt Mölln

  • Amtliche Bekanntmachungen

Bereitstellungsdatum: 10.06.2022

Herr Uwe Schlegel, Schneiderschere 1, 23879 Mölln hat mit Wirkung zum 12.05.2022 auf seinen Sitz in der Stadtvertretung der Stadt Mölln verzichtet.

Ich stelle fest, dass als nächster Bewerber auf der Liste der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)

Herr Hans-Ulrich Ahrens, wohnhaft 23879 Mölln, Posener Straße 40 b,

zu berücksichtigen ist und damit als Stadtvertreter in der Stadtvertretung der Stadt Mölln gem. § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.3.1997, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.2021, nachrückt.

Jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes der Stadt Mölln kann nach § 44 Abs.3 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz -GKWG- gegen diese Feststellung binnen eines Monats Einspruch einlegen. Die Einspruchsfrist beginnt mit dem Tage nach Erscheinen dieser Bekanntmachung. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister der Stadt Mölln als Gemeindewahlleiter, Wasserkrüger Weg 16, 23879 Mölln, zu erheben.

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