Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung 01/2020
Auch im Kreis Herzogtum Lauenburg gilt ab Donnerstag, 12. November 2020 nun die Pflicht zum Aufstallen für Geflügelhaltungen sowie ein Ausstellungsverbot für Geflügel und Tauben.
Mit der neuen Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest 01/2020 setzt der Kreis Herzogtum Lauenburg den Erlass des Landwirtschaftsministers um. Diese finden Sie unten.
Außerdem finden Sie anbei einen Link zum Artikel des Kreises.