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Datenschutzbeauftragter

Im Folgenden erhalten Sie Informationen über unseren Datenschutzbeauftragten und dessen Tätigkeitsbereich.

Zur Wahrung von datenschutzrechtlichen Belangen von Mitarbeitern und Bürgern haben

  • der Kreis Herzogtum Lauenburg,
  • die Städte Geesthacht, Lauenburg, Mölln, Ratzeburg und Schwarzenbek,
  • die Ämter Berkenthin, Breitenfelde, Hohe Elbgeest, Lauenburgische Seen, Lütau, Sandesneben-Nusse, Schwarzenbek-Land sowie
  • die Gemeinden Büchen und Wentorf bei Hamburg

einen gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt (vgl. § 10 LDSG). Der Tätigkeitsbereich umfasst ebenfalls die angeschlossenen Verbände der Vertragskommunen. Er ist unmittelbar dem Landrat unterstellt, jedoch bei der Erfüllung seiner Aufgaben weisungsfrei.
Weitere Informationen und Kontaktdaten finden sie auf der Seite des Datenschutzbeauftragten.
 

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.