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Bekanntmachung des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl in der Stadt Mölln am 27. Februar 2022

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Bereitstellungsdatum: 03.03.2022

Der Wahlausschuss der Stadt Mölln hat in seiner Sitzung am 01.03.2022 das Ergebnis der Bürgermeisterwahl wie folgt festgestellt:

I.

Zur Bürgermeisterwahl der Gemeinde Stadt Mölln waren 15.809 Personen wahlberechtigt. Davon haben 6.402 Personen gewählt. Dies entspricht einer Wahlbeteiligung von 40,5 %. Die Stimmabgabe von 6.342 Wählern war gültig, von 60 Wählern ungültig.

II.

Von den insgesamt 6.342 gültig abgegebenen Stimmen entfielen auf:

Wahlvorschlag 1  

Bewerber:

 

 

 

Ebelt, Thomas

Einzelbewerber

170 Stimmen

2,7 %

 

 

 

 

 

Wahlvorschlag 2  

Bewerber:

 

 

 

Rumohr, Joachim

Einzelbewerber

1794 Stimmen

28,3 %

 

 

 

 

 

Wahlvorschlag 3  

Bewerber:

 

 

 

Schäper, Ingo

Sozialdemokratische Partei Deutschland

2475 Stimmen

39,0 %

 

 

 

 

 

Wahlvorschlag 4  

Bewerber:

 

 

 

Schlie, Jan Frederik

Einzelbewerber

1903 Stimmen

30,0 %

 

 

 

 

 

Da kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhielt, kommen folgende zwei Personen mit den meisten Stimmen in die Stichwahl am 20.03.2022:

  • Schäper, Ingo
  • Schlie, Jan Frederik

Gemäß §§ 38, 54 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz –GKWG- kann gegen die Gültigkeit der Wahl jede oder jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes sowie jede Bewerberin und jeder Bewerber auf einem eingereichten Wahlvorschlag binnen eines Monats nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter zu erklären. Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen. Über die Gültigkeit der Wahl sowie über Einsprüche entscheidet die Kommunalaufsichtsbehörde. Die Einspruchsfrist beginnt gem. § 87 Abs. 4 GKWO mit dem auf das Erscheinen dieser Bekanntmachung folgenden Tag.

Mölln, den 03.03.2022

Stadt Mölln

Der Gemeindewahlleiter

gez. Wendland

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