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Neue Hundesteuermarken ab 2024

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Ab 2024 vergibt die Stadt Mölln für alle angemeldeten Hunde im Stadtgebiet neue Hundesteuermarken (rot).

Die bisherigen Marken (silber) verlieren somit ihre Gültigkeit. Die neuen Hundesteuermarken wurden bereits mit den Jahressteuerbescheiden an die Hun­dehalter/innen verschickt. Die Hunde­steuermarke dient zum einen als Ver­steuerungsnachweis und zum anderen können verloren gegangene Hunde über die Markennummer schnell ihren Besitzern zurück gegeben werden.

Es wird daher darauf hingewiesen, dass Hunde gem. Hundesteuersatzung außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes eine gültige Hundesteuermarke tragen müssen. Die Steuersätze sind für den 1. Hund jährlich 120,00 €, für den 2. Hund jährlich 156,00 € und für jeden weiteren Hund jährlich 192,00 € an Hundesteuer zu entrichten.

 

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