Neue Hundesteuermarken ab 2024
Ab 2024 vergibt die Stadt Mölln für alle angemeldeten Hunde im Stadtgebiet neue Hundesteuermarken (rot).
Die bisherigen Marken (silber) verlieren somit ihre Gültigkeit. Die neuen Hundesteuermarken wurden bereits mit den Jahressteuerbescheiden an die Hundehalter/innen verschickt. Die Hundesteuermarke dient zum einen als Versteuerungsnachweis und zum anderen können verloren gegangene Hunde über die Markennummer schnell ihren Besitzern zurück gegeben werden.
Es wird daher darauf hingewiesen, dass Hunde gem. Hundesteuersatzung außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes eine gültige Hundesteuermarke tragen müssen. Die Steuersätze sind für den 1. Hund jährlich 120,00 €, für den 2. Hund jährlich 156,00 € und für jeden weiteren Hund jährlich 192,00 € an Hundesteuer zu entrichten.