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Bauleitplanung der Stadt Mölln 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 der Stadt Mölln für das Gebiet zwischen Stadtsee, Schulsee und Mühlengraben sowie zwischen Wassertorbrücke im Norden und der Wallstraße im Süden

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- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Veröffentlichung des Entwurfes im Internet gem. § 3 (2) BauGB - Bereitstellungsdatum: 26.04.2024

Der vom Bauausschuss in der Sitzung am 28.03.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 der Stadt Mölln für das Gebiet zwischen Stadtsee, Schulsee und Mühlengraben sowie zwischen Wassertorbrücke im Norden und der Wallstraße im Süden und die Begründung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist

 

vom 29.04.2024 bis einschl. 31.05.2024

 

im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingesehen werden: www.moelln.de > Bürgerservice & Politik > Bekanntmachungen.

 

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:

 

  • Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: stadt@moelln.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen folgende Möglichkeiten: In Papierform oder mündlich zur Niederschrift im Stadthaus.
  • Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 nicht von Bedeutung ist.
  • Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB: Der Entwurf und die Begründung liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist im Foyer des Stadthauses (Wasserkrüger Weg 16, 23879 Mölln) während der Öffnungszeiten Mo., Di., Mi., Fr. 8.30-12.00 Uhr, Donnerstag. 15.00-18.00 Uhr öffentlich aus.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich in das Internet unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingestellt:

www.moelln.de > Bürgerservice & Politik > Bekanntmachungen.

 

Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

 

Mölln, den 22.04.2024

 

Stadt Mölln

Der Bürgermeister

FB Bauen und Stadtentwicklung

(Siegel)

Im Auftrag

gez. Mett-Sprengel

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