Sprungziele

Städtebauförderung

Damit die Städte die neuen Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen können, unterstützt der Bund die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung. Dazu gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz, die durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt werden. Die Bundesfinanzhilfen werden den Ländern auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung (VV Städtebauförderung) zur Verfügung gestellt.

Ziele der Städtebauförderung sind:

  • Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes
  • Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten, wie z.B. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten, insbesondere von Industrie-, Konversions- und Bahnflächen
  • Städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände

Zur Verwirklichung dieser Förderziele hat der Bund folgende Programme aufgesetzt:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten

Die Stadt Mölln wurde mit der Gesamtmaßnahme „Altstadt” zunächst in das Altprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz” aufgenommen und gehört jetzt zum Programm „Lebendige Zentren”.

Die zweite Gesamtmaßnahme sind die „Hafen-/Bahnflächen”, welche sich zum aktuellen Zeitpunkt noch im Altprogramm "Stadtumbau West" befinden. Eine Umsiedlung in eines der neuen Programme wird erst erfolgen, wenn ein neuer Förderantrag gestellt wird.

Städtebauförderung für private Eigentümer

Die Zukunft der Stadtentwicklung und ihrer Förderung liegt vor allem auch im Bestand. Den Gebäudebestand zu erhalten und zu modernisieren sowie an den gesellschaftlichen Bedürfnissen auszurichten, sollte ebenfalls eine Aufgabe der Städtebauförderung sein. Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit innerhalb der festgelegten Fördergebiete („Altstadt” und „Hafen-/Bahnflächen”) im Rahmen einer Modernisierung Ihres Gebäudes eine Förderung zu erhalten. Weitere Informationen über private Fördermöglichkeiten finden Sie in folgender Broschüre:

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