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Wahlbekanntmachung der Stadt Mölln

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  • Amtliche Bekanntmachungen

Am 20.03.2022 findet die Stichwahl des Bürgermeisters in der Stadt Mölln statt. - Bereitstellungsdatum: 03.03.2022

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2.  Die Stadt Mölln ist in 14 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 17.01.2022 bis spätestens 06.02.2022 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

3.  Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass zur Wahl mitzubringen.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden Es wird ein weißer Stimmzettel verwendet.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.

Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich, welchem Bewerber die Stimme gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

4.  Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5.  Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl

     a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde oder

     b) durch Briefwahl

     teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von dem Gemeindewahlleiter einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem für die Briefwahl zuständigen Wahlvorstand zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.

6.  Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Absatz 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes)

    

Mölln, den 03.03.2022

Stadt Mölln

Der Gemeindewahlleiter

gez. Wendland

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