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Bürgermeisterwahl in Mölln am 27.02.2022 - Briefwahl

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An der Bürgermeisterwahl der Stadt Mölln kann jede wahlberechtigte Person teilnehmen, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist. - Bereitstellungsdatum: 17.01.2022

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben sowie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 3 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz – GKWG).

In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen alle Wahlberechtigten eingetragen, die am 42. Tag vor der Wahl (16.01.2022) bei der Meldebehörde der Stadt Mölln für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, im Wahlbezirk gemeldet sind.

In das Wählerverzeichnis werden auf Antrag ferne alle Wahlberechtigten eingetragen, die nachweisen, dass sie sich im Wahlbezirk sonst gewöhnlich aufhalten und im Bundesgebiet für eine Wohnung nicht gemeldet sind (§ 11 Gemeinde- und Kreiswahlordnung – GKWO).

 

Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen sowie allgemeine Informationen zur Wahl

Ab Montag (17.01.2022) können Briefwahlunterlagen zur Bürgermeisterwahl in Mölln beim Gemeindewahlleiter beantragt werden. Es wird mit Blick auf die aktuelle Coronasituation und das steigende Infektionsrisiko gebeten, von einer persönlichen Beantragung der Unterlagen und ihrer Ausfüllung vor Ort im Briefwahlbüro Abstand zu nehmen. Bitte vermeiden Sie diesen nicht notwendigen Behördengang und schützen Sie sich und andere.

 

Die Briefwahlunterlagen können online über den Internetwahlschein unter https://www.wahlschein.de/1053090, per E-Mail (wahl@moelln.de), per Fax (04542/803-339) oder postalisch beantragt werden. Die dazu benötigten Daten können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung, welche bis zum 06.02.2022 zugestellt sein wird, entnehmen.

 

 

Der Internetwahlschein

Mit dem Internetwahlschein haben Sie die Möglichkeit, Wahlscheine und Briefwahlunterlagen leicht und unkompliziert online ab dem 17.01.2022 zu beantragen.

Nach dem Absenden des Antrages erhalten Sie eine E-Mail, die den Eingang des Wahlscheinantrages bestätigt und Sie können sich eine Zusammenfassung des Antragsvorgangs als PDF-Dokument ausdrucken oder speichern.

 

Zur Beantragung klicken Sie bitte hier:

https://www.wahlschein.de/1053090

 

 

Sie haben keine Wahlbenachrichtigung erhalten?

Auch wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben sollten, steht Ihnen trotzdem Ihr Wahlrecht zu, soweit Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Am Wahltag können Sie mit Ihrem Personalausweis das Wahllokal aufzusuchen und somit an der Bürgermeisterwahl teilnehmen, soweit Sie auch im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Auch können Sie ohne Wahlbenachrichtigung Briefwahlunterlagen ab dem 17.01.2022 beantragen, soweit Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

 

 

Öffnungszeiten Briefwahllokal (in Mölln, Wasserkrüger Weg 14):

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag: 15:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

 

 

Umzug innerhalb der Gemeinde

Verlegt eine wahlberechtigte Person ihre Wohnung in einen anderen Wahlbezirk der Gemeinde und meldet sich bis zum Beginn der Einsichtsfrist (07.02.2022) um, wird sie nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirkes eingetragen. Meldet sie sich erst nach dem Beginn der Einsichtsfrist um, wird sie bis zum Wahltag im Wählerverzeichnis des bisherigen Wahlbezirks geführt. Die wahlberechtigte Person soll bei der Ummeldung entsprechend unterrichtet und auf die Möglichkeiten der Wahl mit Wahlschein hingewiesen werden (§ 11 GKWO)

 

Rechtsgrundlagen

§ 3 GKWG

§§ 11, 18, 19 GKWO

 

 

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Gemeindewahlleiter.

 

Ansprechpartnerin für weitere Informationen:

Ellen Draeger

Telefon: 04542/803-337

Telefax: 04542/803-339

E-Mail: wahl@moelln.de

 

 

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