Grundsteuerreform

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet.
Alle Grundstückseigentümer müssen hierfür eine Erklärung in der Zeit vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 beim Finanzamt einreichen. Diese ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. In Ausnahmefällen ist auch eine Abgabe in Papierform möglich. Vordrucke erhalten Sie beim Finanzamt oder bei der Stadt Mölln. Außerdem stehen Vordrucke auf der Landesseite Schleswig-Holstein (www.schleswig-holstein.de) zum Download bereit.
Nähere Informationen zur Grundsteuerreform können nur von den zuständigen Finanzämtern erteilt werden. Weiteres Informationsmaterial sowie eine „Schritt für Schritt Anleitung“ für ELSTER entnehmen Sie den nachfolgenden Links.
Informationen des Landes Schleswig-Holstein
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/finanzen/grundsteuerreform/grundsteuerreform_node.html
Informationen des DStGB