Bekanntmachung des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl in der Stadt Mölln am 27. Februar 2022

Bereitstellungsdatum: 03.03.2022
Der Wahlausschuss der Stadt Mölln hat in seiner Sitzung am 01.03.2022 das Ergebnis der Bürgermeisterwahl wie folgt festgestellt:
I.
Zur Bürgermeisterwahl der Gemeinde Stadt Mölln waren 15.809 Personen wahlberechtigt. Davon haben 6.402 Personen gewählt. Dies entspricht einer Wahlbeteiligung von 40,5 %. Die Stimmabgabe von 6.342 Wählern war gültig, von 60 Wählern ungültig.
II.
Von den insgesamt 6.342 gültig abgegebenen Stimmen entfielen auf:
Wahlvorschlag 1 Bewerber: |
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Ebelt, Thomas Einzelbewerber | 170 Stimmen | 2,7 % |
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Wahlvorschlag 2 Bewerber: |
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Rumohr, Joachim Einzelbewerber | 1794 Stimmen | 28,3 % |
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Wahlvorschlag 3 Bewerber: |
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Schäper, Ingo Sozialdemokratische Partei Deutschland | 2475 Stimmen | 39,0 % |
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Wahlvorschlag 4 Bewerber: |
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Schlie, Jan Frederik Einzelbewerber | 1903 Stimmen | 30,0 % |
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Da kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhielt, kommen folgende zwei Personen mit den meisten Stimmen in die Stichwahl am 20.03.2022:
- Schäper, Ingo
- Schlie, Jan Frederik
Gemäß §§ 38, 54 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz –GKWG- kann gegen die Gültigkeit der Wahl jede oder jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes sowie jede Bewerberin und jeder Bewerber auf einem eingereichten Wahlvorschlag binnen eines Monats nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter zu erklären. Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen. Über die Gültigkeit der Wahl sowie über Einsprüche entscheidet die Kommunalaufsichtsbehörde. Die Einspruchsfrist beginnt gem. § 87 Abs. 4 GKWO mit dem auf das Erscheinen dieser Bekanntmachung folgenden Tag.
Mölln, den 03.03.2022
Stadt Mölln
Der Gemeindewahlleiter
gez. Wendland