Bauleitplanung der Stadt Mölln - 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41.5 der Stadt Mölln für das Gebiet östlich des Elbe-Lübeck-Kanals am südlichen Ende der Industriestraße

  • Amtliche Bekanntmachungen
  • Bauleitplanung (öffentliche Auslegung)

Bekanntmachung der Veröffentlichung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) Bereitstellungsdatum: 20.11.2023

Der vom Bauausschuss in der Sitzung am 02.11.2023 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41.5 der Stadt Mölln für das Gebiet östlich des Elbe-Lübeck-Kanals am südlichen Ende der Industriestraße und der Entwurf der Begründung sind

vom 20.11.2023 bis einschl. 22.12.2023

im Internet unter der Adresse www.moelln.de in der Rubrik „Bürgerservice & Politik“ und dort unter „Bekanntmachungen“ öffentlich einsehbar.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im Foyer des Stadthauses, Wasserkrüger Weg 16, 23879 Mölln während folgender Zeiten: montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffentlich aus.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter oben genannter Adresse eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13 a BauGB der Innenentwicklung dient.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu elektronisch übermitteln, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege Stellungnahmen abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Mölln, den 15.11.2023

Stadt Mölln

Der Bürgermeister

FB Bauen und Stadtentwicklung

(Siegel)

Im Auftrag

gez. Mett-Sprengel

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