Online Versteigerung von Fundsachen

  • Amtliche Bekanntmachungen
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Bereitstellungsdatum: 25.10.2022

Die Stadt Mölln wird erstmalig Fundsachen, an denen innerhalb der gesetzlichen Frist weder von rechtmäßigen Eigentümern noch von Findern Eigentumsansprüche geltend gemacht worden sind, online versteigern lassen.

Die Auktion startet am 01. Dezember 2022 um 18.00 Uhr

und dauert 10 Tage

Es können Fahrräder, Handys, elektronische Geräte, Schmuck, Uhren, Kleidung und anderes Diverses ersteigert werden.

Die Fundsachen werden ab dem 03. November 2022 im Internetportal unter

 www.fundus.eu

 

in einer Vorschau angeboten und zum Versteigerungszeitraum über das Portal versteigert.

Auf die entsprechenden Hinweise und allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versteigerungsverfahrens wird verwiesen.

Die Eigentümer:innen der Fundsachen werden aufgefordert, ihre Rechte bis spätestens

Mittwoch, 30. November 2022

im Fundbüro der Stadt Mölln, Fachdienst Sicherheit und Ordnung, Wasserkrüger Weg 16, 23879 Mölln, anzumelden und einen Eigentumsnachweis, z. B. Kaufbeleg, vorzulegen. Nach Ablauf dieser Ausschlußfrist können keine Rechte mehr an diesen Fundgegenständen geltend gemacht werden.

 

 

 

 

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