Öffnung des Stadthauses ab 09.03.2022
Stadt Mölln öffnet Stadthaus ab 09.03.2022 wieder für den allgemeinen Besucherverkehr.
Nachdem das Möllner Stadthaus in den vergangenen Monaten auf Grund der Corona-Pandemie nur in dringenden Fällen für Besucher:innen geöffnet war, wird dieses nun ab Mittwoch, 09.03.2022 wieder für den Besucherverkehr geöffnet. Aus Gründen des Infektionsschutzes ist es jedoch erforderlich, dass sich die Besucher:innen vorher anmelden.
Termine können entweder auf der Homepage der Stadt Mölln unter https://reservation.frontdesksuite.com/moelln/termin/ oder vor Ort über das Besucherterminal gebucht werden. Weiterhin ist auch eine telefonische Anmeldung (Tel. 04542/803-0), per Email info(at)moelln.de oder spezielle E-Mail-Adresse möglich.
Die speziellen E-Mail-Adressen für die nachfolgenden Angelegenheiten bleiben auch weiterhin eingerichtet:
- meldeamt(at)moelln.de
- standesamt(at)moelln.de
- sozialamt(at)moelln.de
- sicherheitundordnung(at)moelln.de
- kasse(at)moelln.de
- steuern(at)moelln.de
- vollstreckung(at)moelln.de
Außerhalb der Öffnungszeiten wird den Besucher:innen nur nach vorheriger Terminvereinbarung Zutritt gewährt.
Besuchstermine im Stadthaus sind bis auf Weiteres zu folgenden Zeiten möglich:
Montag: | 8.30 – 12.00 Uhr |
Dienstag: | 8.30 – 12.00 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 – 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 15.00 – 18.00 Uhr |
Freitag: | 8.30 – 12.00 Uhr |
Besuchstermine im Bürgerservicebüro zusätzlich Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr.
Soziale Sicherung incl. Wohngeldstelle ist Dienstags und Freitags geschlossen.
Standesamt ist Freitags geschlossen, Termine nur nach telefonischer Terminvereinbarung.
Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung für Bauvoranfragen und Bauanträge Mölln Montags und Freitags geschlossen.
Beim Betreten des Stadthauses und des Bürgerservicebüros ist nach wie vor die Einhaltung der üblichen Hygiene- und Abstandsregeln, sowie die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske erforderlich.