Öffentliche Bekanntmachung zur Aufstellung der kommunalen Wärme- und Kälteplanung für Mölln gemäß § 7 Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein
Bereitstellungsdatum: 13.11.2023
Die Stadt Mölln erstellt derzeit ihren ersten kommunalen Wärme- und Kälteplan. Mit dessen Erstellung gem. § 7 des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein (EWKG) wurden die Vereinigten Stadtwerke GmbH und die Firma greenventory GmbH mit Sitz Freiburg im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrags beauftragt.
Die zur Erstellung der kommunalen Wärme- und Kälteplanung erforderlichen Daten werden auf der Grundlage von § 7 Absatz 11-14 Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG) erhoben. Energieunternehmen und Bezirksschornsteinfeger sind demnach dazu verpflichtet, der Kommune Daten zu übermitteln. Dazu gehören zum Beispiel Art, Umfang und Standorte des Energie- und Brennstoffverbrauchs von Gebäuden sowie Strom zu Heizzwecken.
Gewerbe- und Industriebetriebe sowie die öffentliche Hand sind verpflichtet, den Kommunen Angaben über die Höhe ihres Endenergiebedarfs, Art der Energiebedarfsdeckung einschließlich des Anteils Erneuerbarer Energien und von Kraft-Wärme-Kopplung sowie der anfallenden Abwärme zu geben.
Der Schutz der erhobenen Daten ist uns dabei sehr wichtig. Die Datenverarbeitung erfolgt daher stets im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
Verantwortlicher nach den datenschutzgesetzlichen Regelungen ist der Bürgermeister der Stadt Mölln, Herr Schäper. Für Fragen stehen Ihnen der Klimaschutzmanager der Stadt, Herr Dr. Schacht, klimaschutz(at)moelln.de , Tel. 0452 803 180 oder auch der Datenschutzbeauftragte, Herr Bajerke unter datenschutz(at)kreis-rz.de oder telefonisch unter 04541 888 480 zur Verfügung.
Mölln, den 08.11.2023
Stadt Mölln
Der Bürgermeister
FB Bauen und Stadtentwicklung
Im Auftrag
Mett-Sprengel