Bauleitplanung der Stadt Mölln - 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 für das Gebiet westl. der Str. Immenstelle f. den nördl. Teil des Pommernweges u.östl. der Str. Immenstelle zwischen Wolliner Weg u.der Bebauung an der Wittenburger Str.

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  • Bauleitplanung (öffentliche Auslegung)

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) Bereitstellungsdatum: 03.03.2023

Der vom Bauausschuss in der Sitzung am 26.01.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 der Stadt Mölln für das Gebiet westlich der Straße Immenstelle für den nördlichen Teil des Pommernweges und östlich der Straße Immenstelle zwischen Wolliner Weg und der Bebauung an der Wittenburger Straße und der Entwurf der Begründung liegen

 

vom 13.03.2023 bis einschl. 14.04.2023

 

im Foyer des Stadthauses, Wasserkrüger Weg 16, 23879 Mölln während folgender Zeiten: montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffentlich aus.

 

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 (2) S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.moelln.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

 

Ziel der Planung ist, eine bessere Nutzbarkeit der Dachflächen für Solarthermie- und Photovoltaikanlagen zu ermöglichen. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und dadurch die Planung nach § 13 BauGB im „vereinfachten Verfahren“ durchgeführt wird.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

 

 

Mölln, den 23.02.2023

 

Stadt Mölln

Der Bürgermeister

FB Bauen und Stadtentwicklung

(Siegel)

Im Auftrag

gez. Petersen

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