Allgemeines

Der Abwasserbetrieb der Stadt Mölln ist für die Schmutzwasserentsorgung in Mölln sowie in den Gemeinden Grambek, Lehmrade, Brunsmark und Horst zuständig.  Als Dienstleistung werden zudem die Regenwasseranlagen in Mölln und teilweise die Teichkläranlagen und Schmutzwasserpumpwerke in Gemeinden des Amtes Breitenfelde westlich des Elbe-Lübeck-Kanals betreut.

Aufgabe des Abwasserbetriebes ist es, eine umweltgerechte Entsorgung der Abwässer zu bezahlbaren Gebühren sicher zu stellen. Die Abwassergebühren werden jährlich neu kalkuliert. Da keine Gewinne erzielt werden dürfen, werden etwaige Überschüsse den Gebührenzahlerinnen und -zahlern im nachfolgenden Jahr wieder gutgeschrieben. Die aktuellen Gebühren entnehmen Sie bitte der Beitrags- und Gebührensatzung.

Die ordnungsgemäße und umweltgerechte Abwasserentsorgung ist als Pflichtaufgabe der Kommunen ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), im Landeswassergesetz (LWG) und in verschiedenen Verordnungen geregelt.

Laut WGH gilt:

Abwasser ist,

  1. das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie
  2. das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser).

und laut LWG gilt:

Die Gemeinden sind zur Abwasserbeseitigung im Rahmen der Selbstverwaltung verpflichtet (…). Ergänzend (…) umfasst die Verpflichtung zur Abwasserbeseitigung auch das Einsammeln und Abfahren des in abflusslosen Gruben gesammelten Abwassers und die Einleitung und Behandlung in Abwasserbeseitigungsanlagen. (…).

Die erforderlichen Tätigkeiten zum ordnungsgemäßen Betrieb der Abwasseranlagen ergeben sich z.B, aus der Selbstüberwachungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein (SüVO).

Die Selbstüberwachung umfasst insbesondere:

  1. Betriebs- und Funktionskontrollen der Abwasseranlage, einschließlich der Überwachungseinrichtungen und Geräte,
  2. Probenahmen, Analysen, Messungen und Untersuchungen zur Abwassermenge, -beschaffenheit und zur Reinigungsleistung der Abwasserbehandlungsanlage,
  3. Aufzeichnung der Ergebnisse der Messungen und Untersuchungen sowie der wesentlichen betrieblichen Änderungen und betrieblichen Vorkommnisse in einem Betriebstagebuch
  4. Auswertung und Vorlage der Aufzeichnungen in Form eines Betriebsberichtes gegenüber der zuständigen unteren Wasserbehörde und
  5. Aufbewahrung der Aufzeichnungen und Auswertungen.