An der Landtagswahl kann jede wahlberechtigte Person teilnehmen, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Gemäß § 5 Absatz 1 Landeswahlgesetz sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz wahlberechtigt, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens sechs…