Haushalt & Finanzen
Im Fachbereich Finanzen werden die finanziellen Belange der Stadt Mölln gelenkt. Dieser erbringt als Querschnittsfachbereich eine Vielzahl zentraler Aufgaben mit finanziellem Bezug innerhalb der Stadt.
Aufgabenbereiche
Im Fachdienst 2.1 Finanzwirtschaft (ehemals Haushaltsplanung und Steuerung) werden alle haushaltsrelevanten Arbeiten erledigt. Dazu gehören u.a. die Aufstellung von Haushaltsplänen, Mittelfristigen Finanzplanungen, ggf. Haushaltskonsolidierungs-maßnahmen, Prüfung von Investitionen auf ihre Durchführbarkeit und deren Finanzierung und die Festlegung der Durchführungsbestimmungen und Bewirtschaftungsregelungen für die Ausführung des Haushaltsplanes. Dem Bereich obliegt das Finanzcontrolling mit dem unterjährigen Berichtswesen. Im Rahmen der Haushaltswirtschaft wird der Fachdienst an allen finanzrelevanten Beschlussvorlagen der Verwaltung beteiligt und führt Politik und Verwaltung in die strategische Haushaltssteuerung ein. Ebenso obliegt ihm die Zuständigkeit für den Jahresabschluss und eine Vielzahl interner finanzorganisatorischer Aufgaben, sowie die Betreuung des Finanzausschusses.
Der Fachdienst 2.2 Steuern (ehemals Buchhaltung und Abgaben) erteilt Informationen zur Aktivbesteuerung und führt die Veranlagungen für Gewerbesteuer, Grundsteuern, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Tourismusabgabe und Zweitwohnungssteuer durch. Durch diese kommunalen Abgaben werden wichtige Aufgaben, die die Stadt für Ihre Bürger und Bürgerinnen wahrnimmt, finanziert. Weitere Aufgaben sind die Abwicklung der Passivbesteuerung in Angelegenheiten der Stadt als Steuerschuldnerin sowie die steuerliche Begleitung von Betrieben gewerblicher Art. Im Bereich Buchhaltung werden zentral alle Geschäftsvorfälle der Stadt Mölln verbucht.
Im Fachdienst 2.3 Kommunalkasse wird der gesamte Zahlungsverkehr und alle Geldgeschäfte der Stadt Mölln abgewickelt. Daneben erfolgt hier die tägliche Liquiditätsplanung und das Cash-Management mit den städtischen Betrieben und Gesellschaften. Eine eigene Vollstreckungsbeamtin ist zuständig für die zwangsweise Beitreibung der Rückstände. Eine durchgreifende, erfolgreiche Zwangsvollstreckung ist ein Beitrag zur Gleichbehandlung und Gerechtigkeit gegenüber den vielen pünktlichen Zahlern.
Haushalt
Der jährliche städtische Haushaltsplan dient zur Feststellung des Finanzbedarfes für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Stadt Mölln und bildet alle geplanten Einnahmen und Ausgaben der Stadtverwaltung ab. Jedes Jahr im Dezember beschließt die Möllner Stadtvertretung auf Basis von Verwaltungsvorschlägen das umfassende Zahlenwerk. Der Haushaltsplan enthält neben dem Produkthaushalt auch den Vorbericht und den Stellenplan.
- 1. Nachtrag 2022 8,46 MB
- Haushaltsplan 2022 24,95 MB
- 1. Nachtrag 2021 4,29 MB
- Haushaltsplan 2021 22,15 MB
- 2. Nachtrag 2020 (Stand 13.08.2020) 2,54 MB
- Haushaltsplan 2020 19,40 MB
- 1. Nachtrag 2019 2,51 MB
- Haushaltsplan 2019 10,23 MB
- Haushaltsplan 2018 5,45 MB
- Haushaltsplan 2017 2,69 MB
- Haushaltsplan 2016 5,80 MB
- Haushaltsplan 2015 5,75 MB
Jahresabschluss
Aus den vorliegenden Jahresabschlüssen wird deutlich, dass sich die finanzielle und wirtschaftliche Situation der Stadt stetig weiter positiv entwickelt hat. Die erwirtschafteten Jahresüberschüsse wirken sich positiv auf die Entwicklung des Eigenkapitals aus und schaffen finanziellen Spielraum für die Finanzierungs- und Investitionstätigkeit.
Interaktiver Haushaltsplan
Über den Interaktiven Haushalt (in Zusammenarbeit mit der Firma Axians-IKVS GmbH) besteht die Möglichkeit sich über die aktuelle Finanzlage, geplante Investitionsmaßnahmen, Haushaltsplandaten sowie Jahresabschlusszahlen online zu informieren, und so mit erleichtertem Zugang und höherer Transparenz den Haushalt in umfangreichen Varianten sowohl visuell als auch grafisch darzustellen.
Die Anwendung ist über den nachfolgenden Link abrufbar.