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Informationen der Verwaltung



Die  Vaterschaftsanerkennung  kann schon vor der Geburt des Kindes bzw. vor der Beurkundung der Geburt im Standesamt abgegeben werden.

Vorzulegen sind folgende Unterlagen:

  • Abstammungsurkunde des Kindes
  • Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde des Vaters
  • Personalausweise
Sorgerechtsregelung:

Die Erklärung muß beim Jugendamt in 23909 Ratzeburg abgegeben werden.