Sterbefall
Wird ein Bestatter beauftragt, läuft die Abwicklung über den Bestatter und die Unterlagen werden von ihm eingereicht.
Soll der Sterbefall persönlich im Standesamt angezeigt werden, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Todesbescheinigung des Arztes
- Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Heiratsurkunde, falls der Verstorbene verheiratet war. Im Falle einer Eheschließung nach 1958 ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch vorzulegen.
- Sterbeurkunde des Ehegatten, falls der Verstorbene verwitwet war
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, falls der Verstorbene geschieden war
- Todeserklärungsbeschluß, falls der Ehegatte des Verstorbenen für tot erklärt worden ist
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