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Informationen der Verwaltung



Sterbefall

Wird ein Bestatter beauftragt, läuft die Abwicklung über den Bestatter und die Unterlagen werden von ihm eingereicht.

Soll der Sterbefall persönlich im Standesamt angezeigt werden, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
  • Todesbescheinigung des Arztes
  • Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Heiratsurkunde, falls der Verstorbene verheiratet war. Im Falle einer Eheschließung nach 1958 ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch vorzulegen.
  • Sterbeurkunde des Ehegatten, falls der Verstorbene verwitwet war
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, falls der Verstorbene geschieden war
  • Todeserklärungsbeschluß, falls der Ehegatte des Verstorbenen für tot erklärt worden ist