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Informationen der Verwaltung



für die Gewerbeanmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
  • Personalausweis
  • Ausländer, die nicht Staatsbürger eines EU-Mitgliedsstaates sind, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung vorlegen und über die Erlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit verfügen
  • bei einer handelsregisterlich eingetragenen Firma ist der aktuelle HR-Auszug vorzulegen
  • bei einer neu gegründeten, aber noch nicht handelsregisterlich eingetragenen juristischen Person des bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts (rechtsfähiger Verein, AG, KG a.A., eingetragene Genossenschaft, GmbH) ist der Gesellschafter-/Gründungsvertrag vorzulegen
  • bei einer nicht / noch nicht handelsregisterlich eingetragenen Personen-gesellschaft (BGB-Gesellschaft, nicht rechtsfähiger Verein, OHG, KG) ist der Gesellschaftervertrag vorzulegen
Für die Gewerbe- um/abmeldung ist der Personalausweis vorzulegen.