bei Haus- Geburten sind folgende Unterlagen im Standesamt vorzulegen:
Eltern sind miteinander verheiratet:
- Stammbuch der Familie bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des Arztes
- Personalausweise
Eltern sind nicht miteinander verheiratet:
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Mutter geschieden ist, zusätzlich das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des Arztes
- Personalausweis
Vaterschaftsanerkennung:
Die Vaterschaftsanerkennung kann schon vor der Geburt bzw. vor der Beurkundung der Geburt abgegeben werden. Vorzulegen sind:
- Abstammungsurkunde des Kindes
- Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde des Vaters
- Personalausweise
Sorgerechtsregelung:
Die Erklärung muß beim Jugendamt in 23909 Ratzeburg abgegeben werden.
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