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Informationen der Verwaltung



bei Haus- Geburten sind folgende Unterlagen im Standesamt vorzulegen:

Eltern sind miteinander verheiratet:
  • Stammbuch der Familie bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
  • Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des Arztes
  • Personalausweise
Eltern sind nicht miteinander verheiratet:
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • falls die Mutter geschieden ist, zusätzlich das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des Arztes
  • Personalausweis
Vaterschaftsanerkennung:

Die Vaterschaftsanerkennung kann schon vor der Geburt bzw. vor der Beurkundung der Geburt abgegeben werden. Vorzulegen sind:
  • Abstammungsurkunde des Kindes
  • Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde des Vaters
  • Personalausweise
Sorgerechtsregelung:

Die Erklärung muß beim Jugendamt in 23909 Ratzeburg abgegeben werden.