Heiraten in Mölln - die offizielle Heiratsbroschüre der Stadt Mölln
Die Eheschließung ist im Standesamt anzumelden.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
bei Ledigen:
- Personalausweis
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes
- Abstammungsurkunde
(nur wenn die Eltern vor 1958 in den alten Bundesländern oder vor 1990 in den neuen Bundesländern geheiratet haben)
Die Abstammungsurkunde wird vom Standesamt des Geburtsortes ausgestellt.
- aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern
(nur wenn die Eltern nach 1958 in den alten Bundesländern geheiratet haben)
Die Familienbuchabschrift wird vom Standesamt des Wohnortes der Eltern ausgefertigt.
zusätzlich bei Geschiedenen oder Verwitweten:
- aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Vorehe
(wenn die Eheschließung nach 1958 war)
Die Familienbuchabschrift bekommt man beim Standesamt des letzten gemeinsamen Wohnortes der Ehegatten.
- Heiratsurkunde (bei einer Eheschließung vor 1958) und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
- Abstammungsurkunden von minderjährigen Kindern aus Vorehen, minderjährigen vorehelichen Kindern oder gemeinsamen Kindern bei bestehendem Sorgerecht
Bei einer Eheschließung mit Ausländerbeteiligung setzen Sie sich bitte direkt mit dem Standesamt in Verbindung.
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