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Informationen der Verwaltung


Stand: 01/2005
Eine  Abmeldung  ist nicht erforderlich, wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen. Ausnahme: Sie sind hier mit einer Nebenwohnung gemeldet. In diesem Fall erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Meldebehörde.

Bei einem Wegzug ins Ausland legen Sie bitte das ausgefüllte Abmeldeformular vor.