Ausstellen einer Ersatzlohnsteuerkarte
Sie können eine Ersatzlohnsteuerkarte für eine verlorene, unbrauchbar gewordene oder zerstörte Lohnsteuerkarte beantragen.
Der Arbeitnehmer hat in diesem Zusammenhang zu versichern, daß ein 2. oder weiteres Arbeitsverhältnis nicht besteht.
Zuständig ist die Gemeinde, die am 20. September des Vorjahres die Originallohnsteuerkarte ausgestellt hat.
Zuständige Abteilung bei der Stadt Mölln: Bürgerservicebüro - Zimmer 35/36 - Frau Lange, Frau
Burmeister, Frau Schiffer
Der ausgefüllte Antrag (Erklärung über die Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte) ist in der Steuerabteilung eigenhändig zu
unterschreiben.
Desweiteren ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 3,50 EUR zu zahlen.
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