Änderung einer Lohnsteuerkarte
Ein Steuerklassenwechsel ist u.a. aus folgenden Gründen möglich:
Aufnahme einer Tätigkeit, größere Änderungen im Verdienst eines Ehegatten, Arbeitslosigkeit, Ende des Arbeitsverhältnisses.
Dauerndes Getrenntleben wegen einer bevorstehenden Ehescheidung, sofern die Ehepartner bereits im Vorjahr dauernd getrennt gelebt haben.
Die Lohnsteuerkarten werden in diesem Fall rückwirkend zum 01.01. des Jahres geändert. Bei einer Trennung im laufenden Jahr kann nur
ein Ehepartner einen Steuerklassenwechsel beantragen.
Ehepaare müssen bei einem Steuerklassenwechsel immer beide Steuerkarten vorlegen.
Für eine Änderung der Lohnsteuerkarte aus anderen Gründen sind neben der Lohnsteuerkarte / .. bei Ehepaaren, soweit erforderlich .. den Lohnsteuerkarten
entsprechend der Lebenssituation folgende Unterlagen vorzulegen:
- Geburt eines Kindes:
Geburtsurkunde bzw. steuerliche Lebensbescheinigung für außerhalb Möllns gemeldete Kinder
- Eheschließung: Heiratsurkunde
- Kirchenaustritt: Austrittserklärung des Standesamtes
- Kircheneintritt: Mitteilung der Kirchenbehörde
- Tod des Ehegatten: Sterbeurkunde
Zuständig ist das Bürgerservicebüro der Stadt Mölln - Zimmer 35/36 - Frau Lange, Frau Burmeister, Frau Schiffer.
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