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Kurtaxe
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"Mensch ärgere Dich nicht ... ,"
... denn die Kurtaxe ist keine "Aufenthaltssteuer" ! Sie ist ein echtes Entgelt für die von der Kurverwaltung angebotenen Veranstaltungen wie Sonntagskonzerte, Tanztees, etc. Sie verhilft unseren Gästen weiterhin zu Ermäßigungen beim Kartenerwerb für das Busfahrtenprogramm, beim Eintritt in die städtischen Museen, für den Besuch des Aussichtsturms und führt letztendlich auch zu Preisermäßigungen bei der Benutzung unserer Saunalandschaft und dem Bewegungsbad im Kurmittelhaus.
Daß wir für Sie unseren Kurgarten als gepflegte gärtnerische Anlage bereithalten, ist selbstverständlich und der freie Eintritt in das Wildgehege ist bitte auch gegenzurechnen. Alle diese Einrichtungen kosten viel Geld und die Einnahmen aus der Kurtaxe werden ausschließlich für diesen Zweck verwendet. Die Kurtaxe kommt Ihnen als Gast somit voll und ganz zugute, ist sogar eine notwendige Voraussetzung, um Ihnen alle diese Einrichtungen bieten zu können.
So ist das also mit der Kurtaxe ... und vielleicht haben Sie jetzt doch etwas mehr Verständnis für diese Abgabe, die übrigens in Mölln besonders niedrig ist und überhaupt nur für die erste und die zweite Person einer Familie erhoben wird. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von der Kurtaxe befreit.
Höhe der Kurabgabe:
Die Kurabgabe beträgt vom 01. Mai bis zum 15. Oktober täglich:
für die Einzelperson oder die erste Person einer Familie 1,15 EUR
für die zweite Person einer Familie 0,95 EUR
Die Kurabgabe beträgt vom 16. Oktober bis zum 30. April täglich:
für die Einzelperson oder die erste Person einer Familie 0,45 EUR
für die zweite Person einer Familie 0,40 EUR
Die Kurabgabe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthalts in einem Kalenderjahr mit dem vorstehend genannten Satz, höchstens jedoch in Höhe der Jahreskurabgabe erhoben. Bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr wird die Kurtaxe ebenfalls nur bis zur Höhe der Jahreskurabgabe erhoben.
Die Jahreskurabgabe beträgt für jede Person ab 18 Jahren:
für die Einzelperson oder die erste Person einer Familie 34,50 EUR
für die zweite Person einer Familie 28,50 EUR
 Details entnehmen Sie bitte unserer Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Mölln
Ihre Kurverwaltung Mölln
... Eulenspiegelstadt mit Herz
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